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Klagerechte für Umweltorganisationen in Deutschland deutlich erweitert

30.06.2005 / alpMedia
Seit dem 25. Juni gilt in Deutschland die EU-Öffentlichkeitsrichtlinie, welche für Umweltverbände erweiterte Klagemöglichkeiten zur Einhaltung von Umweltgesetzen vorsieht. Da Deutschland die gesetzte zweijährige Frist versäumt hat, die EU-Klagebestimmungen in nationales Recht umzusetzen, gehen die Umweltverbände davon aus, dass das EU-Recht jetzt direkt greift.
Bisher hatten in vielen Fällen nur direkt Betroffene das Recht zum Klagen. Die EU-Richtlinie eröffnet Umweltverbänden in Zukunft beispielsweise die Möglichkeit, schwerwiegende umweltrelevante Rechtsverstösse mit Musterklagen zu bekämpfen.
Quelle: www.presseportal.de/story.htx?nr=694302 (de)
abgelegt unter: Recht