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Ende der Begriffsverwirrung im Alpenraum

07.04.2005 / alpMedia
Vor kurzem ist das Projekt LexAlp gestartet, mit dem in den Alpenländern eine Harmonisierung der Rechtsterminologie auf dem Gebiet der Umwelt- und Raumplanung angestrebt wird.
Während in vergleichbaren Projekten bisher nicht mehr als zwei Sprachen bearbeitet wurden, wird die Untersuchung mit LexAlp erstmals auf die vier offiziellen Alpensprachen - Deutsch, Französisch, Italienisch und Slowenisch - ausgedehnt. In diesen vier Sprachen wird ein Lexikon erarbeitet, mit dem eine Übereinkunft darüber erreicht werden soll, welche Rechts- und Verwaltungsbegriffe aus den Rechtsordnungen der sechs Länder Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, der Schweiz und Slowenien auf internationaler Ebene zu gebrauchen sind. Organisationen, die sich mit der Entwicklung des Alpenraums befassen, darunter das ständige Sekretariat der Alpenkonvention, hatten bereits vielfach einen gemeinsamen, klaren Sprachgebrauch im Rechtsbereich gefordert. Besonders die Alpenkonvention kann von der Harmonisierung profitieren. So kann mit Hilfe von LexAlp die bereits für die Alpenkonvention erarbeitete, lückenhafte Terminologie ersetzt werden. Eine Begriffsverwirrung wie beispielsweise im Fall des Wortes "Umweltverträglichkeitsprüfung", das in italienischen Versionen von Protokollen dreimal unterschiedlich verwendet wird, soll dann nicht mehr möglich sein. LexALP hat eine Projektlaufzeit von drei Jahren (2005-2007) und wird aus Mitteln des Interreg IIIB-Projekts "Alpenraum" finanziert. Neben dem Leadpartner, dem Institut für Fachkommunikation und Mehrsprachigkeit an der Europäischen Akademie Bozen, sind verschiedene öffentliche und private Universitäten sowie regionale und nationale Verwaltungen als Partner in das Projekt eingebunden. Das entwickelte Lexikon soll durch Trainingskurse und über ein Online-Informationssystem an die Projektteilnehmer verteilt und breit gestreut werden.
Quellen und Infos: www.eurac.edu/Org/LanguageLaw (de/en/it); ACADEMIA - Das Wissenschaftsmagazin der Europäischen Akademie Bozen, Nr. 37, März 2005.
abgelegt unter: Informationssysteme, Recht