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Gesetzentwurf in Frankreich bedroht Biodiversität

27.01.2005 / alpMedia
Der französischen Senat wird in der nächsten Woche über ein Gesetz zur ländlichen Entwicklung entscheiden, das im Vorfeld unter Umweltschutzorganisationen und Bürgerrechtsvertretern massive Kritik ausgelöst hat.
Der Entwurf sieht zum einen vor, dass alle Grundbesitzer Beiträge an Jagdverbände zahlen müssen. Als Begründung wird angeführt, dass sich Rotwild auf den Grund der Nicht-Jäger flüchten könnte. Die Abgabe stelle laut Kritiker eine Art vorauseilende Entschädigung dar, die die Grundsätze des Haftpflichtrechtes ad absurdum führe. Betroffen wären hier nicht nur Privatpersonen, sondern auch Naturschutzgebiete oder Kommunen.
Weiterhin soll die Jagd mit Leimruten ausgeweitet werden. Diese Praxis ist durch die EU-Richtlinie zum Vogelschutz eigentlich verboten, in Frankreich aber durch eine Ausnahmeregelung möglich. Künftig soll diese Form der Jagd auch schon vor Sonnenaufgang erlaubt sein. Zudem wird die Regelung in einem Gesetz zu einem anderen Thema quasi "versteckt". Diese Vorgehensweise, so die Umweltgruppen, solle es ihnen schwer machen, die Regelung juristisch anzufechten. Ein dritter Punkt im Gesetzesentwurf, der Kritik hervorgerufen hat, ist die Verwaltung der Natura 2000 Gebiete. Hier sollen ausschliesslich lokale Verwaltungen zuständig sein, Bürger und Naturschützer werden nicht einbezogen.
Quelle und Infos: www.fne.asso.fr/cp.php (fr)
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