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Italien: Verbände von Berggemeinden von der Verfassung anerkannt

08.10.2004 / Francesco Pastorelli
In Italien werden Verbände der Berggemeinden (Comunità montane) und alle anderen Formen von Zusammenschlüssen kleiner Gemeinden oder Berggemeinden jetzt offiziell von der Verfassung anerkannt.
Im Zuge der Verfassungsreform wurde Absatz 7 des Artikels 118 dementsprechend geändert. Nach Meinung der UNCEM, die 4000 Berggemeinden und 356 Verbände von Berggemeinden vertritt, handelt es sich um ein historisches Ereignis, da damit erstmals den Verbänden der Berggemeinden und anderen Formen von Gemeindevereinigungen die gleiche Autonomie wie den Kommunen zugesprochen wird.
Quelle: www.uncem.it (it) 29.09.2004
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