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Verstösse gegen EU-Recht auch in den Alpen

15.07.2004 / Francesco Pastorelli
Die europäische Kommission hat eine neue Liste mit Massnahmen und Entscheidungen aufgrund von vermutlichen Verstössen gegen das EU-Recht durch die Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Von den über 100 Fällen, die bei Italien aufgeführt sind, betrifft etwa ein Drittel den Umweltbereich. Vor allem die Verstösse gegen Naturschutzrichtlinien konzentrieren sich in den Alpenprovinzen Sondrio und Bozen. Ein Beipiel ist der Bau von Skipisten im Nationalpark Stilfser Joch.
Die italienische Vertretung der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA kritisiert die Nichtbeachtung des EU-Rechts durch Italien. Besonders schwerwiegend seien die Verstösse in den Alpen, da diese von der Alpenkonvention als sensibles Gebiet festgeschrieben sind. Obwohl Italien die Alpenkonvention 1999 ratifiziert hat, bleibe das Vertragswerk weitgehend unberücksichtigt.
Quellen und Infos: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb (fr)