Die Alpenkonvention - Instrument für Schutz und nachhaltige Entwicklung16.04.2007
Die Alpenkonvention ist ein Staatsvertrag zur Gewährleistung des Schutzes und einer nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums. Sie wurde am 7. November 1991 von Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, der Schweiz und der EU in Salzburg/A unterzeichnet. Slowenien unterzeichnete die Konvention am 29. März 1993. Monaco trat der Konvention aufgrund eines Zusatzprotokolls bei. Die Konvention trat am 6. März 1995 in Kraft.
Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag für den umfassenden Schutz und die nachhaltigen Entwicklung der Alpen. Sie ist auf Anregung und nach langer Vorarbeit der CIPRA entstanden. Die allgemein gehaltene Rahmenkonvention, die inzwischen von allen Vertragsparteien ratifiziert wurde, wird durch so genannte Durchführungsprotokolle konkretisiert. Durchführungsprotokolle sind für zwölf Bereiche vorgesehen, für neun Bereiche bestehen sie bereits:
Die Protokolle zu den Themen
sind noch nicht ausgearbeitet. Auch sind die Durchführungsprotokolle noch nicht von allen Staaten unterzeichnet und ratifiziert. Seit dem Jahr 2003 verfügt die Alpenkonvention über ein "Ständiges Sekretariat", welches seinen Sitz in Innsbruck hat. Die Alpenkonvention hat elf offizielle Beobachterorganisationen, eine davon ist die CIPRA. Die CIPRA erachtet die Alpenkonvention als wichtiges Instrument für eine nachhaltige Entwicklung, aber auch als Instrument des Austausches und der Kooperation zwischen den Alpenstaaten. Die CIPRA bringt sich aktiv in die Gremien der Alpenkonvention ein und macht immer wieder konkrete Vorschläge für die Weiterentwicklung und für die Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle. |
Alpenkonvention
Stand der Ratifizierung und Unterzeichnung Geschichte der Alpenkonvention Die offizielle Seite der Alpenkonvention |