Schweiz09.10.2008
In der Schweiz existieren keine bundeseinheitlichen Förderprogramme, sondern die Vergabe von Fördermitteln obliegt den einzelnen Kantonen. Viele Kantone gewähren Zuschüsse für Neubau/Sanierung von Minergie® -Gebäuden und unterstützen die Installation einer Solaranlage oder einer neuen Heizungsanlage. MINERGIE-P®-Häuser (Passivhäuser) werden auch bereits von mehreren Kantonen speziell gefördert. Das Bundesamt für Energie bietet eine Übersicht zu allen kantonalen Förderprogrammen. Darüber hinaus bieten einzelne Bankengruppen, wie z.B. die Züricher Kantonalbank, die Alternative Bank ABS oder die Raiffeisenbank vergünstigte Kreditkonditionen (Umweltdarlehen oder Förderkredite) für Minergie® -Bauten. Für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen gibt es in der Schweiz eine bundeseinheitliche Richtlinie, die Abnahmetarife festlegt. Die Einspeisung von Strom erzeugt durch eine Photovoltaik-Anlage wird momentan mit bis zu 90 Rp pro KWh vergütet (Stand August 2008). Die einzelnen Stromnetzbetreiber können darüber hinaus direkte Verträge mit den Anlagenbetreibern abschliessen, welche die Einspeisung von Strom mit ca. 15 – 90 Rp pro KWh unterstützen. Einige leisten zusätzlich einen Investitionsbeitrag von 1.000 CHF bis zu 4.500 CHF pro 1000 Watt installierter Leistung. Ab 2009 wird für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das Schweizer Stromnetz eingespeist wird, eine kostendeckende Einspeisevergütung erstattet. Von dieser Förderungsmassnahme profitieren jedoch nur eine beschränkte Anzahl von Produzenten (weitere Infos). Ausführliche Informationen zum Stand der Energiepolitik in den einzelnen Schweizer Kantonen finden Sie hier. |
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