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Stellungnahme zum Umweltgesetzbuch

Das Bundesumweltministerium hat Ende Mai das Verfahren zur Anhörung der Länder und Verbände zum geplanten Umweltgesetzbuch eingeleitet. Ziel des Umweltgesetzbuches ist es, das zersplitterte nationale Umweltrecht zusammenzuführen und zu vereinfachen. Der versandte Referentenentwurf umfasst fünf Bücher: Buch I mit allgemeinen Vorschriften und dem vorhabenbezogenen Umweltrecht, Buch II: Wasserwirtschaft, Buch III: Naturschutz und Landschaftspflege, Buch IV: Nichtionisierende Strahlung, Buch V: Emissionshandel. Daneben enthält das Regelungspaket zwei Verordnungen ("Vorhaben-Verordnung" und "Umweltbeauftragtenverordnung").
 
Die verfassungsrechtliche Grundlage für die Schaffung des Umweltgesetzbuches bildet die Föderalismusreform aus dem Jahre 2006. Durch sie wurde die kompetenzrechtliche Möglichkeit zur Erarbeitung des UGB durch den Bund geschaffen. Die neu eingeführte Abweichungskompetenz der Bundesländer birgt in den Augen der CIPRA Deutschland aber auch die Gefahr, dass der bayerische Landesgesetzgeber bisherige Bestimmungen, die der Umsetzung der Alpenkonventionsverträge dienen, abändert.   

CIPRA Deutschland hat zum Entwurf des Umweltgesetzbuches, insbesondere zum Entwurf des Buches "Naturschutz und Landschaftspflege", eine Stellungnahme eingereicht. Der Kernpunkt des Anliegens von CIPRA Deutschland ist die Einhaltung der völkervertraglichen Verpflichtungen der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle bei der Schaffung der neuen umweltrechtlichen Regelungen in Deutschland durch den Bund und den bayerischen Gesetzgeber.

Die Stellungnahme von CIPRA Deutschland lesen sie hier (PDF).

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