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Schwächung des Naturschutzes

16.04.2007
13.07.2005 Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramm Bayern 2005

Kritik der Alpenschutzkommission CIPRA am Fortschreibungsentwurf des Landesentwicklungsprogramm Bayern

Derzeit läuft das Verfahren zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramm Bayern. Offiziell soll damit die zentrale landesweite Planungsleitlinie, die für Verwaltungsbehörden verbindlich ist, gestrafft werden. Dem Rotstift sind allerdings weit überwiegend Umweltziele zum Opfer gefallen, so CIPRA-Deutschland in ihrer Stellungnahme.

Neue Inhalte fehlen im Entwurf hingegen weitgehend. Damit bleibt der Stand der Forschung, der etwa die durchaus raumplanungsrelevante Zunahme von Naturgefahren als Folge der Klimaveränderungen deutlich belegt, im Entwurf unberücksichtigt.

„Das Prinzip der Nachhaltigkeit sollte gerade im Landesentwicklungsprogramm eine zentrale Leitlinie bilden“, so der Präsident von CIPRA-Deutschland, Dr. Stefan Köhler. „Es ist daher unverständlich, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten von Bürgern bei raumbedeutsamen Planungen geschwächt werden und viele umweltrelevante Zielsetzungen aufgegeben werden sollen.“ So finden sich auffallend viele Kürzungen unter den Zielsetzungen zu Naturschutz und Landschaftspflege im Entwurf, für den die Zuständigkeit vom Umwelt- auf das Wirtschaftsministerium überging.

Die CIPRA begrüßt, dass im Landesentwicklungsprogramm erstmals ausdrücklich der Bezug zur Alpenkonvention genommen wird. Allerdings vermisst sie weiterhin die konsequente Umsetzung der Inhalte dieses völkerrechtlich verbindlichen Vertragswerkes der Alpenstaaten, das mit seinen acht inhaltlichen Durchführungsprotokollen in Bayern bis weit im Alpenvorland in Kraft ist. So wurden im neuen Entwurf Ziele zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum und damit auch im Alpenraum, gestrichen. Im neuen Entwurf fehlt auch eine Aussage, zur Vermeidung von entbehrlichem Verkehr. Ferner wurde das Ziel zur Förderung der Direkt- und Regionalvermarktung landwirtschaftlicher Produkte gestrichen. Gerade die Berglandwirtschaft ist jedoch auf den Mehrwert durch diese Vertriebswege bei erschwerten Produktionsbedingungen angewiesen.

Der Bayerische Alpenraum ist auch im neuen Landesentwicklungsprogramm unverändert in drei Zonen gegliedert, wobei die Verkehrserschließung in Zone B des „Alpenplanes“ eingeschränkt ist und Zone C bislang abgesehen von „notwendigen landeskulturellen Maßnahmen“ unerschlossen bleiben soll. Dieser Alpenplan hat sich seit 1972 sehr bewährt. Im neuen Landesentwicklungsprogramm soll nun die Begrenzung der Verkehrserschließung auf „überwiegend touristisch genutzte“ Verkehrseinrichtungen eingeschränkt werden. Es bleibt zu hoffen, dass dies nicht als Signal zu neuen Verkehrsprojekten in sensible Alpenzonen zu werten ist.