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Alpenkonventionsinhalte in Bayerns Verwaltungen noch zu wenig bekannt

13.07.2005 / CIPRA Deutschland
13.07.2005 CIPRA-Tagung zur juristischen Umsetzung in Sonthofen

Auf einer von der CIPRA-Deutschland in Zusammenarbeit mit der „Alpenstadt des Jahres“ Sonthofen organisierten Fachtagung diskutierten über 80 Fachleute aus Recht, Verwaltung, Kommunen und Verbänden, wie die Vereinbarungen in der Alpenkonvention, einem Vertragswerk der 8 Alpenstaaten zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums, in Verwaltung und Praxis umzusetzen sind. Obwohl die Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention zu Verkehr, Raumplanung, Bodenschutz, Tourismus, Berglandwirtschaft, Naturschutz, Energie und Bergwald von Deutschland bereits im Jahr 2002 ratifiziert wurden, besteht nach Aussage des Präsidenten von CIPRA-Deutschland, Dr. Stefan Köhler, vielfach noch eine große Unsicherheit, wie die Bestimmungen der Alpenkonvention im Verwaltungshandeln etwa bei der Genehmigungspraxis von Plänen und Programmen, wie z.B. in der Flächennutzungsplanung, umzusetzen sind.

Ein weiteres Ziel der Fachtagung war der Erfahrungsaustausch über die Alpenkonventionsumsetzung mit dem benachbarten Österreich. Österreich, welches zur Zeit den Vorsitz in der Alpenkonvention inne hat, kann bereits zahlreiche Beispiele für Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen, die auf den Vereinbarungen der Alpenkonvention beruhen, vorweisen. Planungen, die nicht den Vorgaben der Alpenkonvention zu einer nachhaltigen Entwicklung entsprachen, konnten somit korrigiert oder auch gestoppt werden. So wurde die Genehmigung für den Bau einer Skipiste durch einen rutschungsgefährdeten Hang am Schigebiet Axamer Lizum mit Hinweis auf eine entsprechende Vereinbarung im Bodenschutzprotokoll der Alpenkonvention untersagt. Die Genehmigung eines Wasserkraftwerkes am naturnahen Oberlauf des Kalserbachs in Tirol wurde mit Hinweis auf eine Regelung im Energieprotokoll versagt, derzufolge die Unversehrtheit der Landschaft und die ökologische Funktionsfähigkeit der Fließgewässer bei Wasserkraftanlagen erhalten werden sollen.

Nachdem die Bundesrepublik Deutschland mit Liechtenstein und Österreich unter den ersten drei Staaten war, die alle Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention ratifiziert hatten, zeige das große Interesse an der Tagung, dass nun auch die kommunalen Gebietskörperschaften Bayerns das Verwaltungshandeln stärker an den Vorgaben der Alpenkonvention ausrichten wollen. In einzelnen Gemeinden, wie z.B. in Sonthofen oder aber im Chiemgauer Achental gebe es bereits sogenannte „Best-Practice-Beispiele. Um diesen Prozess zu befördern und zu beschleunigen, so das Fazit des deutschen CIPRA-Präsidenten zur Tagung, wäre die Erarbeitung eines Behördenleitfadens sowie die Einrichtung entsprechender Weiterbildungsprogramme sinnvoll. Hierzu werde sich CIPRA-Deutschland an die geeigneten Stellen im Bund wie auch in der bayerischen Landesregierung wenden.

Weitergehende Informationen (inkl. der Referentenbeiträge) finden Sie hier.


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