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Riedberger Horn

02.02.2015
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Bereits seit längerem bestehen Planungen, die Skigebiete Riedberger Horn und Grasgehren durch eine Neuerschließung in der Zone C des Alpenplanes über das Riedberger Horn zu verbinden. Nachdem dem Vorhaben bereits mehrmals von Seiten der Bayerischen Landesplanung eine Absage erteilt wurde [Stellungnahme Minister Zeil], haben die Gemeinden Obermaiselstein und Ofterschwang 2014 abermals eine Teiländerung ihres Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorgelegt, die diesem Projekt grünes Licht erteilen würde.

Die CIPRA Deutschland hat zu diesem Anhörungsverfahren eine gemeinsame Stellungnahme ihrer Mitgliedsverbände Deutscher Alpenverein e.V., Verein zum Schutz der Bergwelt e.V., Bund Naturschutz in Bayern e.V., Landesbund für Vogelschutz e.V. und Mountain Wilderness e.V. koordiniert, die sie hier abrufen können. Darin werden die der Flächennutzungsplanänderung zugrundeliegenden Gutachten und die darin enthaltenen Aussagen zur Vereinbarkeit mit den Zielen der Landesplanung und der Alpenkonvention sowie europäischer Naturschutzrichtlinien sowie des Bundesnaturschutzgesetzes fundiert hinterfragt.

Stand des Verfahrens

Aktueller Stand

Kenntnisnahme der Stellungnahmen und Abwägung der Einwände durch die Gemeinden

11/2014

Einreichung der gemeinsamen Stellungnahme der CIPRA-Mitgliedsverbände bei den Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang

11/2014

Frist zur Stellungnahme im Anhörungsverfahren zur Flächennutzungsplanänderung

2012

Landesplanungsminister Zeil erteilt Vorhaben mit Verweis auf die Verletzung des Alpenplans eine Absage

2005

Erste Planungen zum Skigebietszusammenschluss

 

Durch seinen Verlauf innerhalb der Zone C des Alpenplans ist der Skigebietszusammenschluss nicht mit den landesplanerischen Zielen vereinbar und daher nicht genehmigungsfähig. Es besteht allerdings die Gefahr, dass für die leichtere Anwendung von Zielabweichungsverfahren durch das Heimatministerium am Riedberger Horn ein Exempel statuiert wird. Dadurch würden alle landesplanerischen und fachliche Bedenken gegen das Vorhaben in den Hintergrund treten – es käme zu einer Genehmigung weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Für ein Zielabweichungsverfahren genügt das Einvernehmen zwischen Heimat- und Umweltministerium sowie der beteiligten Gemeinde und der Präzedenzfall zur Aushöhlung des Alpenplanes wäre geschaffen.

Weitere Infos:
http://www.alpenverein.de/DAV-Services/Panorama-Magazin/
http://www.lbv.de/unsere-arbeit/alpen/riedberger-horn.html