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Tiroler Seilbahn- und Skigebietsprogramm - Fortschritt für eine ausgewogene Alpine Raumordnung

 

Seit dem Jahre 1992 wurden in Tirol in drei so genannten "Seilbahngrundsätzen des Landes Tirol" die Ausbaupläne der Seilbahnwirtschaft festgeschrieben. Sie fussten auf einem Gentlemen's Agreement zwischen Seilbahnen und Tiroler Landespolitik. Die Vorhaben wurden eher nach macht- und regionalpolitischen Gesichtspunkten als nach fachlichen Kriterien ausgewählt. Die "Grundsätze" besassen keinen rechtsverbindlichen Charakter.
Zu Beginn des neuen Jahrtausends wollte sich die Seilbahnwirtschaft nicht mehr an diese Grundsätze halten. Die Tiroler Landespolitik ging deshalb an die Erarbeitung eines integralen Raumordnungsprogramms, welches den Gesamtzusammenhang einer nachhaltigen alpinen Raumordnung herstellt, in der alle Nutzungs- und Schutzaspekte ausgewogene Berücksichtigung finden. Dieses von der Landesregierung am 11. Januar 2005 beschlossene "Tiroler Seilbahn- und Skigebietsprogramm" trägt diesem Erfordernis Rechnung. Die Nachvollziehbarkeit der darin getroffenen Regelungen, ihre Verbindlichkeit und die Verpflichtung zur Evaluierung machen dieses Programm zu einem effizienten Instrument der Landesentwicklung auf die Dauer von zehn Jahren. Tirol anerkennt darin die besondere Relevanz der Alpenkonvention für die nachhaltige Entwicklung alpiner Regionen und stellt die Umsetzung der daraus resultierenden Verpflichtungen sicher. Kernelemente des Programms sind einerseits generelle Grundsätze wie das Verbot von Neuerschliessungen und klare Kriterien für die Beurteilung konkreter Erweiterungsvorhaben. Andererseits wird die raumordnungspolitische Abstimmung der alpinen Erschliessung mit der Siedlungs , Regional- und Verkehrsentwicklung sichergestellt.
Das Programm besitzt für die österreichischen Bundesländer Modellcharakter.
(www.tirol.gv.at/raumordnung)

Handlungsbereiche der Alpenkonvention:

Alpenkonvention, Protokoll Tourismus, Art. 12, Abs. 1
Die Vertragsparteien einigen sich darauf, im Rahmen der nationalen Genehmigungsverfahren für Aufstiegshilfen eine Politik zu verfolgen, die ausser den Belangen der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit auch den ökologischen und landschaftlichen Erfordernissen Rechnung trägt.

Projekt Region:

Tirol

Ansprechperson:

Österreichischer Alpenverein
Fachabt. Raumplanung/Naturschutz
Peter  Hasslacher
Olympiastrasse 37
6020  Innsbruck
AT
Telefon:  +43 512 595 47 0
Telefax  +43 512 57 55 28
Email:  peter.hasslacher@alpenverein.at
 

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