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Gefahrenzonen: neuer Ansatz in Österreich

 

Nach dem Lawinenwinter 1998/1999 hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft einen Erlass zur Änderung der Abgrenzungskriterien bezüglich Gefahrenzonen herausgegeben. Bei der Festlegung der gefährdeten Zonen achtet man nun auf frühere Schadenereignisse und "stumme Zeugen ", nimmt Geländedaten auf und setzt rechnerische Verfahren ein. Seit kurzer Zeit verfügt man über neue technische Möglichkeiten, die es erstmals erlauben, auch den Druck innerhalb einer Lawine als Kriterium für die Abgrenzung zwischen roter und gelber Zone zu berücksichtigen (siehe Illustration). Bisher wurde ein Lawinendruck von 2,5 t/m2 als sicher genug angesehen, inzwischen kam man nach langen Diskussionen und Kontakt zu Schweizer Fachleuten zur Einsicht, dass ein Druck von 1 t/m2 angemessen ist. Der Zielkonflikt zwischen Sicherheitserfordernissen und wirtschaftlich motivierten Wünschen nach baulichen Tätigkeiten kommt auf der lokalen behördlichen Ebene besonders stark zum Tragen. Die Umsetzung des neuen Erlasses wird sicher dazu führen, dass manche Gemeinden aus Sicherheitsgründen die roten Zonen erweitern müssen. Dies wird das Vertrauen der Bevölkerung stärken und hat in Tourismusgemeinden auch eine wirtschaftliche Bedeutung: der Rückgang der touristischen Nachfrage nach einem Lawinenunglück hat negativere wirtschaftliche Auswirkungen als ein konsequentes und transparentes Risikomanagement bezüglich der Naturereignisse.

Handlungsbereiche der Alpenkonvention:

Art. 9 des Protokolls Raumplanung und nachhaltige Entwicklung hält fest: Die Pläne und/oder Programme für die Raumplanung und nachhaltige Entwicklung berücksichtigen … insbesondere: c. Festlegung von Gebieten, in denen aufgrund von Naturgefahren die Errichtung von Bauten und Anlagen soweit wie möglich auszuschließen ist

Projekt Region:

Österreich
 

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