Liechtenstein bei Förderung von Photovoltaik ganz grossMit dem Energiespargesetz (LGBI 1996, Nr. 193) und dem Energiekonzept Liechtenstein 2013 hat das Fürstentum Rahmenbedingungen geschaffen, um den Energieverbrauch zu senken und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu fördern. Handlungsbereiche der Alpenkonvention:Artikel 6 (1)Die Vertragsparteien verpflichten sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zur Förderung und zur bevorzugten Nutzung erneuerbarer Energieträger unter umwelt- und landschaftsverträglichen Bedingungen. Zielsetzung:Ziel der Liechtensteinischen Energiepolitik ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2013 auf 10% zu steigern. Dies soll u. a. durch den Ausbau der Nutzung von Photovoltaik-Anlagen erfolgen, die Sonnenenergie in elektrische Energie umwandeln. Geplant ist, die Leistung der Anlagen von 2004 bis 2013 um den Faktor 2.5 zu erhöhen.Wirkung:Senkung des Energieverbrauchs; Steigerung der Quote erneuerbarer EnergieträgerProjekt Region:LiechtensteinBeteiligte:Land Liechtenstein, Liechtensteiner SolargenossenschaftFinanzierung:Die Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen setzen sich aus zwei Elementen zusammen:- Elektrische Leistung Investitionsbeitrag unter Berücksichtigung der elektrischen Leistung - Stromvergütung Abnahmevertrag mit einer bestimmten Laufzeit, während der die Abnahme und Vergütung der eingespeisten Strommenge aus erneuerbaren Energien garantiert ist. Förderhöhe: - Elektrische Leistung CHF 2'500.- pro kWp für Anlagen von 1 bis höchstens 40 Kilowatt kWp. Anlagen ab 40 Kilowatt können als "andere Anlage" mit bis zu CHF 200'000 gefördert werden. - Stromvergütung CHF 0.55 pro kWh während zehn Jahren |