Sie befinden sich hier:
Startseite Infoservice alpMedia Good Practice Liechtenstein bei Förderung von Photovoltaik ganz gross
Navigation
 

Liechtenstein bei Förderung von Photovoltaik ganz gross

 

Mit dem Energiespargesetz (LGBI 1996, Nr. 193) und dem Energiekonzept Liechtenstein 2013 hat das Fürstentum Rahmenbedingungen geschaffen, um den Energieverbrauch zu senken und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu fördern.
Da die Photovoltaik-Technologie heute noch nicht wirtschaftlich rentabel ist, es mit weiteren technischen Innovationen aber werden kann, werden Solarstromanlagen in Liechtenstein mit finanziellen Anreizen gefördert.
Die Förderregelung ist unter anderem ein Verdienst der Liechtensteinischen Solargenossenschaft, die sich seit 1992 für den Ausbau der Nutzung von Solarenergie einsetzt, selbst Photovoltaik-Anlagen betreibt und sich zur Zeit für eine Erhöhung der Landesförderung einsetzt.
Quelle und Infos: http://www.lkw.li, https://www.llv.li/llv-avw-energie

Handlungsbereiche der Alpenkonvention:

Artikel 6 (1)
Die Vertragsparteien verpflichten sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zur Förderung und zur bevorzugten Nutzung erneuerbarer Energieträger unter umwelt- und landschaftsverträglichen Bedingungen.

Zielsetzung:

Ziel der Liechtensteinischen Energiepolitik ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2013 auf 10% zu steigern. Dies soll u. a. durch den Ausbau der Nutzung von Photovoltaik-Anlagen erfolgen, die Sonnenenergie in elektrische Energie umwandeln. Geplant ist, die Leistung der Anlagen von 2004 bis 2013 um den Faktor 2.5 zu erhöhen.

Wirkung:

Senkung des Energieverbrauchs; Steigerung der Quote erneuerbarer Energieträger

Projekt Region:

Liechtenstein

Beteiligte:

Land Liechtenstein, Liechtensteiner Solargenossenschaft

Finanzierung:

Die Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen setzen sich aus zwei Elementen zusammen:
- Elektrische Leistung Investitionsbeitrag unter Berücksichtigung der elektrischen Leistung
- Stromvergütung Abnahmevertrag mit einer bestimmten Laufzeit, während der die Abnahme und Vergütung der eingespeisten Strommenge aus erneuerbaren Energien garantiert ist.

Förderhöhe:
- Elektrische Leistung CHF 2'500.- pro kWp für Anlagen von 1 bis höchstens 40 Kilowatt kWp. Anlagen ab 40 Kilowatt können als "andere Anlage" mit bis zu CHF 200'000 gefördert werden.
- Stromvergütung CHF 0.55 pro kWh während zehn Jahren
 

Powered by Plone

Diese Website erfüllt die folgenden Standards: