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Die Alpenkonvention in Kürze

21.03.2007

Rahmenkonvention

Die Vertragspartner der Alpenkonvention, also Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, die Schweiz, Slowenien sowie die Europäische Union, verpflichten sich in der Alpenkonvention, "unter Beachtung des Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzips" zu einer ganzheitlichen Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen unter umsichtiger und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen. Weiter haben sie darin vereinbart, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Alpenraum zu verstärken sowie räumlich und fachlich zu erweitern.

Die Forschung und systematische Beobachtung soll harmonisiert werden. Auch im rechtlichen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Bereich soll die Kooperation verstärkt werden. Vorgesehen ist auch die Zusammenarbeit mit internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und die regelmässige Information der Öffentlichkeit. Zur Präzisierung der Rahmenkonvention sind Ausführungsprotokolle in zwölf Bereichen vorgesehen. In allen Protokollen ist die Beteiligung der Gebietskörperschaften (Länder, Kantone, Provinzen etc.), die internationale Zusammenarbeit, Forschung und Beobachtung, sowie Bildung und Information vorgesehen. 


Protokoll Bevölkerung und Kultur

Bevölkerung und Kultur © CIPRA

Käserei im Walsertal/ A © CIPRA

Das Protokoll Bevölkerung und Kultur existiert noch nicht.

Die CIPRA fordert seit Jahren ein entsprechendes Durchführungsprotokoll. Die 9. Alpenkonferenz hat am 9. November 2006 in Alpbach/A eine rechtlich nicht verbindliche Deklaration "Bevölkerung und Kultur" verabschiedet.

Forderung der CIPRA nach einem Protokoll "Bevölkerung und Kultur" der Alpenkonvention vom 01.06.2000

  

 

 



Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklung

Raumplanung © http://www.oekologische-forschung.de

© http://www.oekologische-forschung.de

Es sind Pläne und/oder Programme für die Raumplanung und die nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten. Diese sollen im Bereich regionale Wirtschaftsentwicklung Massnahmen für zufriedenstellende Erwerbsmöglichkeiten vorsehen und die Versorgung mit den für die gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung erforderlichen Gütern und Dienstleistungen gewährleisten.

Im ländlichen Raum sollen die Pläne und Programme geeignete Flächen für die Land-, Weide- und Forstwirtschaft sicherstellen und ökologisch und kulturell besonders wertvollen Gebiete erhalten sowie den Schutz vor Naturgefahren gewährleisten. Im Siedlungsraum geht es um eine angemessene und haushälterische Abgrenzung von Siedlungsgebieten, die Erhaltung und Gestaltung von innerörtlichen Grünflächen und von Naherholungsräumen am Rand der Siedlungsgebiete, die Begrenzung des Zweitwohnungsbaus, die Erhaltung der charakteristischen Siedlungsformen etc.

Weiter sollen Gebiete für den Natur- und Landschaftsschutz und Sektoren für den Schutz der Gewässer und anderer natürlicher Lebensgrundlagen ausgewiesen werden. Beim Verkehr geht es um Massnahmen zur Verbesserung der regionalen und überregionalen Erschliessung, zur Förderung der Benutzung umweltverträglicher Verkehrsmittel, zur Verstärkung der Koordinierung und der Zusammenarbeit der Verkehrsmittel, zur Verkehrsberuhigung sowie zur Verbesserung des Angebots öffentlicher Verkehrsmittel für die ansässige Bevölkerung und für Gäste. Weiter geht es in diesem Protokoll um die Verträglichkeit von Projekten und um finanz- und wirtschaftspolitische Massnahmen.


Protokoll Luftreinhaltung

Luftreinhaltung © CIPRA

© CIPRA

Das Protokoll Luftreinhaltung existiert nicht.

Luftreinhaltung ist nach Auffassung der CIPRA ein Thema, das international angegangen werden muss und nicht alpenspezifisch ist. 

 

 

 

 

 

 

Protokoll Bodenschutz

Bodenschutz Baumstamm © CIPRA

© CIPRA

Das Protokoll sieht vor, dass bei der Ausweisung von Schutzgebieten auch schützenswerte Böden einzubeziehen sind. Es schreibt grundsätzlich einen sparsamen und schonenden Umgang mit Böden sowie die sparsame Verwendung und den bodenschonenden Abbau von Bodenschätzen vor. Böden in Feuchtgebieten und Mooren sind zu erhalten. Die Ausweisung und Behandlung gefährdeter Gebiete, insbesondere auch erosionsgefährdeter Alpengebiete, wird vorgeschrieben.

Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer an die örtlichen Verhältnisse angepassten ackerbaulichen, weidewirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Praxis. Für Stoffeinträge durch Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelanwendung werden gemeinsame Massstäbe für eine gute fachliche Praxis erarbeitet und umgesetzt. Auch waldbauliche Massnahmen sollen für die Zwecke des Bodenschutzes genutzt werden. Nachteilige Auswirkungen von touristischen Aktivitäten auf die alpinen Böden sollen vermieden und die durch eine intensive touristische Nutzung beeinträchtigten Böden stabilisiert werden. Weiter ist die Begrenzung von Schadstoffeinträgen, der umweltverträgliche Einsatz von Streumitteln sowie die Problematik von kontaminierten Böden und Altlasten angesprochen.


Protokoll Wasserhaushalt

Wasserhaushalt © http://www.oekologische-forschung.de

© http://www.oekologische-forschung.de

Das Protokoll Wasserhaushalt existiert noch nicht.

Zu diesem Thema fordert die CIPRA seit langem ein Protokoll. Im Internationalen Jahr des Wassers hat sie in Anbetracht der Untätigkeit der Alpenkonventions-Vertragsparteien einen Protokollentwurf in den vier Alpenkonventionssprachen ausgearbeitet.

 

 

 

 


Protokoll Naturschutz und Landschaftspflege

Naturschutz Landschaftspflege © CIPRA

Kulturlandschaft Slowenien © CIPRA

Es sollen umfassende Bestandsaufnahmen erhoben werden: Die Situation des Naturschutzes und der Landschaftspflege soll dargelegt und regelmässig fortgeschrieben werden. Es soll Konzepte, Programme und/oder Pläne geben, in denen die Erfordernisse und Massnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Alpenraum festgelegt werden. Gestützt darauf und in Abstimmung mit der Raumplanung will man darauf hinwirken, dass die natürlichen und naturnahen Lebensräume der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie die übrigen Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft erhalten bleiben und entwickelt werden.

Bei Eingriffen in Natur und Landschaft soll sichergestellt werden, dass vermeidbare Beeinträchtigungen unterbleiben und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Massnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgeglichen werden. Belastungen und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sollen verringert werden. Raumbedeutsame Nutzungen müssen natur- und landschaftsschonend erfolgen. Es sollen Massnahmen zur Erhaltung und, soweit erforderlich, zur Wiederherstellung besonderer natürlicher und naturnaher Landschaftsstrukturelemente, Biotope, Ökosysteme und traditioneller Kulturlandschaften ergriffen werden.

Bestehende Schutzgebiete sollen im Sinne ihres Schutzzweckes erhalten, gepflegt und, wo erforderlich, erweitert werden. Nach Möglichkeit sollen neue Schutzgebiete, zum Beispiel Nationalparke, ausgewiesen werden. Für diese Schutzgebiete soll es nationale und grenzüberschreitende Verbunde geben. Einheimische Tier- und Pflanzenarten sollen in ihrer spezifischen Vielfalt mit ausreichenden Populationen, namentlich durch die Sicherstellung genügend grosser Lebensräume erhalten werden. Es sollen alpenweite Listen diejenigen Arten erstellt werden, für die aufgrund ihrer spezifischen Gefährdung besondere Schutzmassnahmen notwendig sind. Auch die Wiederansiedlung einheimischer Arten ist vorgesehen.


Protokoll Berglandwirtschaft

Berglandwirtschaft

 © http://www.oekologische-forschung.de

Hier ist die Förderung der Berglandwirtschaft vorgesehen. Ausserdem soll den besonderen Bedingungen der Berggebiete bei Raumplanung, Flächenausweisung, Flurbereinigung und Bodenverbesserung unter Berücksichtigung der Natur- und Kulturlandschaft Rechnung getragen werden. Zentral ist eine standortgemässe und umweltverträgliche landwirtschaftliche Nutzung. Traditionelle Kulturlandschaftselemente (Wald, Waldränder, Hecken, Feldgehölze, Feucht-, Trocken- und Magerwiesen, Almen) und deren Bewirtschaftung sollen erhalten oder wiederhergestellt werden. Besondere Massnahmen zur Erhaltung der traditionellen Hofanlagen und landwirtschaftlichen Bauelemente sowie zur weiteren Anwendung der charakteristischen Bauweisen und Baumaterialien sind ebenfalls vorgesehen.

Die Anwendung und Verbreitung von extensiven, naturgemässen und gebietscharakteristischen Bewirtschaftungsmethoden in den Berggebieten soll begünstigt sowie die Erzeugung typischer Agrarprodukte geschützt und aufgewertet werden. Die Viehhaltung, unter Einschluss der traditionellen Haustiere, soll standortgemäss, flächengebunden und ökologisch verträglich aufrechterhalten werden. Notwendige land-, weide- und forstwirtschaftlichen Strukturen sollen erhalten und erforderliche Massnahmen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt der Nutztierrassen und Kulturpflanzen vorgesehen werden, insbesondere im Bereich der Forschung und Beratung.

Weiter sollen günstige Vermarktungsbedingungen für einen stärkeren Absatz vor Ort als auch für die erhöhte Wettbewerbsfähigkeit auf den nationalen und internationalen Märkten geschaffen werden, unter anderem durch Ursprungsmarken mit kontrollierter Herkunftsbezeichnung und Qualitätsgarantie. Eine naturgemässe Waldbewirtschaftung soll ebenso gefördert werden wie zusätzliche Erwerbsquellen. Grundsätzlich sollen die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Berglandwirtschaft verbessert werden.


Protokoll Bergwald

Bergwald

© CIPRA

Diese Protokoll sieht die Schaffung von erforderlichen Planungsgrundlagen vor. Weiter sollen die Schutzfunktionen des Bergwaldes ebenso erhalten werden wie seine Nutzfunktion und die sozialen und ökologischen Funktionen des Bergwaldes.  Walderschliessungen sind sorgfältig zu planen und auszuführen, dabei ist den Erfordernissen des Natur- und Landschaftsschutzes Rechnung zu tragen. Die Vertragsparteien verpflichten sich im Protokoll "Bergwald", Naturwaldreservate in ausreichender Grösse und Anzahl auszuweisen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die notwendigen Instrumentarien zur Finanzierung von Förderungs- und Abgeltungsmassnahmen zu schaffen.

 


Protokoll Tourismus

Tourismus © http://www.oekologische-forschung.de

 © http://www.oekologische-forschung.de

Die Ausarbeitung und Umsetzung von Leitbildern, Entwicklungsprogrammen sowie von sektoralen Plänen soll die geordnete Entwicklung des Angebots sicherstellen. Die Anliegen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in die Tourismusförderung einzubeziehen, die Vertragsparteien verpflichten sich "möglichst" nur landschafts- und umweltschonende Projekte zu fördern. Das Protokoll sieht die Sicherung eines qualitativ hochwertigen Tourismusangebots vor, wobei insbesondere den ökologischen Erfordernissen Rechnung zu tragen ist.

Der Erfahrungsaustausch und die Durchführung gemeinsamer Aktionsprogramme soll zwecks Qualitätserhöhung gefördert werden. Auch die Lenkung der Besucherströme wird angesprochen. Die touristische Entwicklung soll auf die umweltspezifischen Besonderheiten sowie die verfügbaren Ressourcen eines Ortes oder einer Region abgestimmt werden.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, nach ökologischen Gesichtspunkten Ruhezonen auszuweisen, in denen auf touristische Erschliessungen verzichtet wird. Bei Aufstiegshilfen muss neben den Belangen der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit auch den ökologischen und landschaftlichen Erfordernissen Rechnung getragen werden. Als Bewilligungsvoraussetzung für neue Konzessionen sind nicht mehr gebrauchte Anlagen abzubauen und zu entfernen, nicht mehr benutzte Flächen zu renaturieren. Es werden Massnahmen gefördert, welche eine Einschränkung des motorisierten Verkehrs in die touristischen Zentren gewährleisten. Weiter werden Initiativen unterstützt, welche die Erreichbarkeit touristischer Orte und Zentren mit öffentlichen Verkehrsmitteln verbessern und die Benutzung solcher Verkehrsmittel durch die Touristen fördern sollen.

Skipisten sind möglichst landschaftsschonend anzulegen, Geländekorrekturen möglichst zu begrenzen. Insbesondere in Schutzgebieten ist die Sportausübung im Freien zu lenken. Motorisierte Sportarten sind möglichst einzuschränken oder erforderlichenfalls zu verbieten. Ausserhalb von Flugplätzen ist das Absetzen aus Luftfahrzeugen für sportliche Zwecke möglichst einzuschränken oder erforderlichenfalls zu verbieten. Neben Massnahmen zur Entwicklung von wirtschaftsschwachen Gebieten, einer Ferienstaffelung und Innovationsanreizen wird auch die Zusammenarbeit zwischen Tourismuswirtschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Handwerk angeregt.


Protokoll Verkehr

Verkehr © CIPRA

 Von der Strasse auf die Schiene © CIPRA

Das Protokoll will eine rationelle, sichere und koordinierte Abwicklung des Verkehrs in einem grenzüberschreitend aufeinander abgestimmten Verkehrsnetzwerk gewährleisten. Verkehrsträger, -mittel und -arten sollen aufeinander abgestimmt sowie die Intermodalität gestärkt werden. Bestehende Verkehrssysteme und -infrastrukturen sind bestmöglich zu nutzen, externe Kosten und Infrastrukturkosten dem Verursacher anzulasten. Raumordnerische und strukturelle Massnahmen sollen der Verkehrsbeeinflussung zugunsten der Verlagerung auf das umweltverträglichere Verkehrsmittel dienen, intermodale Transportsysteme gewährleisten und allgemein eine Verkehrsvermeidung begünstigen. Zur Sicherung der Verkehrswege vor Naturgefahren sind Massnahmen zu ergreifen, in Gebieten mit besonderen Belastungen aus dem Verkehr ist der Schutz der Menschen und der Umwelt sicherzustellen.

Beim öffentlichen Verkehr soll die Einrichtung und der Ausbau kundenfreundlicher und umweltgerechter öffentlicher Verkehrssysteme gefördert werden. Die Bahninfrastrukturen sollen durch den Bau und die Entwicklung grosser alpenquerender Achsen einschliesslich der Anschlüsse und angepasster Terminals verbessert werden. Weiter ist eine betriebliche Optimierung sowie Modernisierung der Eisenbahn vorgesehen. Gütertransporte über längere Distanzen sollen auf die Eisenbahn verlagert und die Tarifierung der Verkehrsinfrastrukturen harmonisiert werden. Intermodale Transportsysteme sollen gefördert und die Kapazitäten der Schifffahrt vermehrt genutzt werden.

Beim Strassenverkehr ist ein vollumfänglicher und ausnahmsloser Verzicht auf den Bau neuer hochrangiger Strassen für den alpenquerenden Verkehr vorgeschrieben. Der Bau von hochrangigen Strassen für den inneralpinen Verkehr ist nur noch unter gewissen Bedingungen möglich. Auch die Umweltbelastungen des Flugverkehrs einschliesslich der Lärmbelastung sind soweit möglich zu senken. Bei Erschliessungen mit touristischen Anlagen ist dem öffentlichen Verkehr Vorrang einzuräumen. Ebenso sind die Schaffung und Erhaltung von verkehrsberuhigten und verkehrsfreien Zonen, die Einrichtung autofreier Tourismusorte sowie Massnahmen zur Förderung der autofreien Anreise und des autofreien Aufenthalts von Urlaubsgästen vorgesehen.

Das Protokoll schreibt die Kostenwahrheit im Sinne der Umsetzung des Verursacherprinzips vor. Es sollen Steuersysteme eingeführt werden, die den Einsatz umweltfreundlicher Verkehrsträger und -mittel begünstigen. Es sollen ein Monitoring über das Angebot und die Nutzung von Verkehrsinfrastrukturen eingerichtet sowie Umweltqualitätsziele, Standards und Indikatoren festgelegt und angewendet werden.


Protokoll Energie

Energie Keschhütte © CIPRA

 Keschhütte/CH © CIPRA

In diesem Protokoll geht es darum, die umweltverträglichere Energienutzung und vorrangig die Energieeinsparung sowie die rationelle Energieverwendung zu fördern. Vorgesehen sind Massnahmen wie die Verbesserung der Wärmedämmung und der Effizienz von Wärmeverteilungssystemen, Leistungsoptimierung der Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Durchführung von periodischen Kontrollen und gegebenenfalls Reduktion der Schadstoffemissionen thermischer Anlagen, Energieeinsparung durch moderne technologische Verfahren zur Energieverwendung und -umwandlung, verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten, Planung und Förderung von Neubauten mit Niedrigenergietechnologie, Förderung und Umsetzung kommunaler/lokaler Energie- und Klimaschutzkonzepte. Weiter geht es um die energietechnische Gebäudesanierung bei Umbauten und Förderung des Einsatzes von umweltverträglichen Heizungssystemen.

Erneuerbare Energieträger sollen gefördert und bevorzugt genutzt werden. Die Wasserkraft muss die ökologische Funktionsfähigkeit der Fliessgewässer und die Unversehrtheit der Landschaften gewährleisten und festzulegende Mindestabflussmengen einhalten, weiter sind die Umsetzung von Vorschriften zur Reduzierung der künstlichen Wasserstandsschwankungen und die Gewährleistung der Durchgängigkeit für die Fauna vorgesehen. Ausserdem ist von Massnahmen zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit bestehender Wasserkraftanlagen die Rede. Der Wasserhaushalt in den Trinkwasserschutz- und Naturschutzgebieten mit ihren Pufferzonen in den Schon- und Ruhezonen sowie in den noch unversehrten naturnahen Gebieten und Landschaften ist zu erhalten.

Bei der Energie aus fossilen Brennstoffen sind die besten verfügbaren Techniken anzuwenden. Beim Ersatz von Anlagen mit fossilen Brennstoffen sind Anlagen zu prüfen, in denen erneuerbare Energieträger zum Einsatz gelangen. Bei Energietransport und -verteilung ist die Rationalisierung und Optimierung der bestehenden Infrastrukturen vorgesehen, wobei den Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen ist. Weiter sind die Renaturierung und naturnahe ingenieurbauliche Methoden und die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie bei Vorhaben mit grenzüberschreitenden Auswirkungen die Konsultation der anderen Vertragsparteien angesprochen.


Protokoll Abfallwirtschaft

Das Protokoll Abfallwirtschaft existiert nicht.

Es herrscht weitgehend Konsens, dass dieses Thema nicht alpenspezifisch ist und es deshalb keines Protokolls bedarf. 

Zusatzprotokolle

Monaco-Protokoll

Es regelt die nachträgliche Aufnahme von Monaco in den Kreis der Alpenkonventions-Vertragsparteien, weil Monaco bei der Ausarbeitung und Unterzeichnung der Alpenkonvention nicht dabei war. 

Streitbeilegungs-Protokoll

Ermöglicht den Vertragsparteien andere Vertragsparteien zu rügen. Es sieht allerdings, wie bei Staatsverträgen üblich, keine Sanktionsmöglichkeiten bei Vertragsverletzungen vor.

Rahmenkonvention und Protokolle

Rahmenkonvention pdf

Raumplanung und nachhaltige Entwicklung pdf

Naturschutz und Landschaftspflege pdf

Berglandwirtschaft pdf

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Tourismus pdf

Energie pdf

Bodenschutz pdf

Verkehr pdf

Streitbeilegung pdf

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