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Die Geschichte der Alpenkonvention

10.01.2007

Ein Meilenstein in der Geschichte der CIPRA: "Die wohl bedeutendste Aufgabe der Alpenkommission muss es sein, eine Internationale Alpenkonvention auszuarbeiten und für deren Annahme durch die beteiligten Länder Sorge zu tragen. Dieser Satz steht in den Vorbereitungsdokumenten aus dem Jahre 1951 für die Gründung der CIPRA. Es hat 40 Jahre gedauert, bis am 7. November 1991 in Salzburg ein "Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention)" von den UmweltministerInnen der Alpenstaaten unterzeichnet wurde.

Alpenkonferenz 1998 © CIPRA

Gemeinsam sind wir stark

Die Idee einer Alpenkonvention liess sich lange Zeit nicht verwirklichen. In den 1980er Jahren schärften Umweltkatastrophen das Verständnis für die Umwelt. In den Alpen führten Erdrutsche und Überschwemmungen zur Einsicht, dass viele Probleme gemeinsam und grenzüberschreitend anzupacken waren. In dieser Situation beschloss die CIPRA im Februar 1987, Vorarbeiten für eine Alpenkonvention aufzunehmen. Im August 1987 legte CIPRA Deutschland ein erstes Positionspapier vor und gab es in ein Anhörungsverfahren bei den CIPRA-Vertretungen in allen Alpenländern. Als Diskussionsgrundlage für eine geplante Konferenz in Lindau wurde eine Umfrage bei Regierungen, Verbänden und ExpertInnen im Alpenraum über den Vollzug der bisherigen grenzüberschreitenden Umweltabkommen durchgeführt. Rund 350 ExpertInnenn und Fachstellen in den sieben Alpenstaaten wurden befragt, etwa die Hälfte hat geantwortet.

Der erste Schritt auf internationalem Parkett…

Auf Anregung der CIPRA brachte die stellvertretende Vorsitzende des Europäischen Ausschusses für Umweltfragen, Ursula Schleicher, im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei einen Antrag im Europäischen Parlament ein, wonach die EU-Kommission aufgefordert werden sollte, den Entwurf einer Konvention zum Schutz des Alpenraums vorzulegen und die CIPRA an der Erarbeitung dieser Konvention zu beteiligen. Der Antrag wurde am 15. April 1988 vom Europäischen Parlament einstimmig verabschiedet.

An einer internationalen Alpentagung in Lindau am Bodensee im Juni 1988 nahmen dann etwa 200 ExpertInnen und RegierungsvertreterInnen aus allen Alpenstaaten teil. Das Medienecho war riesig. An einem anschliessenden Workshop mit 17 ExpertInnen aus den Alpenländern, von Europarat und Europäischer Gemeinschaft Ende September 1988 in Vaduz/FL wurden CIPRA und IUCN beauftragt, rasch einen Konventions-Vorentwurf zu erarbeiten. An einem Präsidententreffen der drei alpenländischen Arbeitsgemeinschaften ARGE ALP, ALPEN-ADRIA und COTRAO Anfang November 1988 in Lugano haben die Präsidenten dieser Arbeitsgemeinschaften beschlossen, an der Ausarbeitung einer Alpenkonvention aktiv mitzuwirken und diesbezüglich mit der CIPRA zusammenzuarbeiten.

…die weiteren Schritte auf nationaler Ebene

Damit fehlte nun nur noch die Einbindung der nationalen Ebene der Alpenstaaten. Hier kam der entscheidende politische Durchbruch im Januar 1989. Der deutsche Umweltminister Klaus Töpfer erklärte nach einem Ministerratsbeschluss des Freistaates Bayern, er werde die Umweltminister der Alpenstaaten zu einer ersten Alpenkonferenz nach Berchtesgaden einladen.

Da abzusehen war, dass die Vertragsparteien der Alpenkonvention einen von der CIPRA, einer Nichtregierungsorganisation, vorgelegten Konventionsentwurf nicht akzeptieren würden, hat die CIPRA zunächst in einem „Leitbild für eine Alpenkonvention“ die wichtigsten Ziele, Grundsätze und Massnahmen zur Verwirklichung einer gemeinsamen Umweltpolitik im Alpenraum aufgelistet. Dieses Leitbild wurde der 1. Alpenkonferenz der Umweltminister am 9. Oktober 1989 in Berchtesgaden als offizielle Konferenzunterlage vorgelegt.

Eine Unterzeichnung ohne Schlussstrich

Zwei Jahre später, am 7. November 1991, haben die UmweltministerInnen der Alpenstaaten anlässlich der 2. Alpenkonferenz in Salzburg die Alpenkonvention unterzeichnet. Danach dauerte es fast vier Jahre, bis die Konvention in Kraft getreten ist, einzelne Staaten haben sogar fast ein Jahrzehnt gebraucht, um die Konvention zu ratifizieren. Von den zwölf in der Konvention vorgesehenen Durchführungsprotokollen gab es zehn Jahre nach der Unterzeichnung erst acht, und noch keines von ihnen war in Kraft. Ausserdem fehlte dem Staatsvertrag ein Ständiges Sekretariat.

Heute präsentiert sich dieses Bild anders: die Mehrheit der Vertragsparteien hat die meisten Durchführungsprotokolle ratifiziert, so dass sie auf ihrem Territorium geltendes Recht sind. Das Ständige Sekretariat wurde im Jahr 2003 in Innsbruck/A, mit einer Aussenstelle in Bozen/I eingerichtet.
Auch haben die Vertragsparteien alle vier Jahre nach einem vorgegebenen Muster die Umsetzung der Verpflichtungen aus der Konvention und ihren Protokollen nachzuweisen. Wobei die CIPRA hier offiziellen Beobachterstatus hat.

Die Alpenkonvention ist der einzige Staatsvertrag für eine nachhaltige Entwicklung in einem Berggebiet. Sie hat einen Prozess der alpenweiten Zusammenarbeit über die Landesgrenzen und über die Sachbereiche hinweg in Gang gesetzt. Dieser Prozess ist trotz seiner Mängel und trotz des nicht immer atemberaubenden Tempos unumkehrbar.

Alpenkonvention
Alpenkonvention

weitere Infos

www.alpconv.org

 




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