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Köhler warnte davor, dass nach Ende des Jahres der Berge das politische und öffentliche Interesse an den Bergen wieder erlöschen könnte. Probleme wie der fortschreitende Klimawandel müssten dagegen noch vehementer als bisher verfolgt werden. Der rasante Gletscherschwund sowie zunehmende Extremwetterereignisse wie sintflutartige Niederschläge und verheerende Stürme seien eine große Gefahr für den Alpenraum und für andere Gebirgsregionen dieser Welt. „Wenn das politische und öffentliche Interesse an Gebirgsregionen nach 2002 wieder herabgefahren würde, wäre das sicher ein Fehler.“
Köhler hofft, dass infolge steigenden internationalen Drucks auch die restlichen fünf Alpenländer die Protokolle akzeptieren. Vor allem die Schweiz und Frankreich, aber auch Italien befürchteten zu Unrecht, dass die Alpenkonvention weiteren Entwicklungsmöglichkeiten einen Riegel vorschieben könnte. „Die Konvention ist nicht ausschließlich ein reines Schutzinstrument“, sagt Köhler. Sie schließe auch die „ökonomische Dimension“ ein und berücksichtige, die Alpen als Lebensraum und Arbeitsstätte vieler Menschen nachhaltig weiterzuentwickeln.
Als positiven Schritt sieht Köhler auch die Entscheidung, im Jahr 2003 das ständige Sekretariat der Alpenschutzkommission in Innsbruck einzurichten. Das Büro habe die Aufgabe, über Fortschritte und Defizite bei der konkreten Umsetzung der Alpenkonvention zu berichten. „Wir hoffen, dass dadurch auch der Druck auf die Staaten steigt, welche die Protokolle noch nicht verabschiedet haben.“ Diejenigen, die ein solch modernes Instrumente wie die Alpenkonvention nicht nutzten, müssten entsprechend „motiviert“ werden.
Um die politische Akzeptanz noch weiter zu erhöhen, will die deutsche Vertretung der Alpenschutzkommission erreichen, dass einschlägige europäische Förderprogramme wie das Interreg III B-Alpenraumprogramm in Zukunft mit der Alpenkonvention verknüpft werden. „Fördermittel etwa für ökologische Verkehrskonzepte, Berglandwirtschaft, nachhaltigen Tourismus oder Direktvermarktung dürfen seitens der EU nur an jene Staaten ausgeschüttet werden, welche die entsprechenden Durchführungsprotokolle auch ratifiziert haben.“
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