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Berücksichtigung der Alpenkonvention
Die Protokolle der Alpenkonvention sind seit 2002 von Deutschland ratifiziert und völkerrechtlich verbindlich in Kraft. BN, LBV und CIPRA kritisieren seit Jahren, dass die Bestimmungen der Alpenkonvention bislang in keinem Genehmigungsbescheid zu Eingriffen im bayerischen Alpenraum berücksichtigt wurden. Insofern ist es ein deutlicher Fortschritt und sicher auch Erfolg der Umweltverbände, dass nun erstmals ausführlich dargestellt wurde, wo Widersprüche zu den Bestimmungen der Alpenkonvention bestehen und wie diese berücksichtigt wurden. Im benachbarten Tirol sind im Gegensatz zu Bayern bereits etwa 100 Fälle bekannt, in denen Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidungen mit Bestimmungen der Alpenkonvention und ihrer Durchführungsprotokolle begründet wurden.
Ablehnung der Gesamtplanung
Auch die Naturschützer erkennen an, dass es sich beim Classic-Skigebiet in Garmisch-Partenkirchen um eines der profiliertesten Skigebiete Bayerns handelt. Dennoch darf man nicht übersehen, dass der Talort der Abfahrten auf 700 m Meereshöhe liegt und der laufende Klimawandel diesen Abfahrten bereits ihre Schneesicherheit genommen hat und zunehmend weiter nimmt. Diese Entwicklung wird dauerhaft auch durch den flächendeckenden Einsatz von Schneekanonen nicht verhindert, den Bund Naturschutz, CIPRA und Landesbund für Vogelschutz aus ökologischen und ökonomischen Gründen generell ablehnen.
Bis heute gibt es keine Gesamtzusammenschau der verschiedenen Projekte an Hausberg und Kreuzeck, obwohl dort jeder Eingriff weitere Eingriffe bedingen wird. Bei der Größe und Bedeutung der verschiedenen Projekte und der Tatsache, dass es sich fast bei dem gesamten Projektgebiet der Hausbergbahn um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, ist das schwer nachvollziehbar. Eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung für das Gesamtgebiet wäre längst überfällig. Die Vielzahl der in der letzten Zeit laufenden Verfahren, die zu den bereits bestehenden Anlagen dazu kommen, stellt das Musterbeispiel negativer Salamitaktik dar.
Kritisch sehen die Umweltverbände v.a. die gewaltige Erhöhung der Kapazität der Hausbergbahn auf 2400 Pers/Stunde gegenüber der bestehenden Bahn, die derzeit eine Kapazität von 550-600 Pers/Stunde hat. Damit entstehen massive Sachzwänge sowohl in Richtung Beschneiung der Talabfahrten als auch in Richtung Erweiterung der Abfahrten. Folgemaßnahmen die auf Grund der labilen Hänge mehr als kritisch zu bewerten sind.
Die Erhöhung der Kapazität hat auch eine massive Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Tal zur Folge. Es handelt sich nicht nur um den Abbau von Warteschlangen, sondern zur Amortisierung der erheblichen Investitionen sind erheblich mehr Kunden nötig. Das bedeutet eine Zunahme des innerörtlichen Verkehrs in Garmisch oder (und) den Ausbau neuer Straßen. Die Parkplätze sind bereits heute zeitweise überlastet.
gez. Dr. Christine Margraf gez. Axel Doering
Regionalreferentin des BN Kreisvorsitzender BN Garmisch-Partenkirchen
gez. Michael Schödl gez. Andreas Güthler
Geschäftsstellenleiter LBV GP Geschäftsführer CIPRA Deutschland
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